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   VGH Bayern, 28.08.2006 - 11 ZB 05.2951   

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https://dejure.org/2006,30797
VGH Bayern, 28.08.2006 - 11 ZB 05.2951 (https://dejure.org/2006,30797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.08.2006 - 11 ZB 05.2951 (https://dejure.org/2006,30797)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. August 2006 - 11 ZB 05.2951 (https://dejure.org/2006,30797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG München - M 6a K 02.5198
  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 11 ZB 05.2951
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 27.06.1989 - 2 UE 1862/85

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Verzicht auf Fahrerlaubnis - Hemmung oder

    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 11 ZB 05.2951
    Da diese Frist auf der Überlegung beruht, dass nach zwei Jahren ohne Fahrberechtigung nicht mehr vermutet werden kann, der Betreffende verfüge noch über die zur Teilnahme am Verkehr erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (BVerwG vom 22.2.1994 VerkMitt 1994, 91 zu der mit § 20 Abs. 2 Satz 2 FeV weitgehend wortgleich übereinstimmenden Vorschrift des § 15 c Abs. 2 Satz 3 StVZO a.F.), geht die Rechtsprechung - soweit ersichtlich einhellig - davon aus, dass es nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen es im Einzelfall nicht zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor Ablauf der Zweijahresfrist gekommen ist (BayVGH vom 13.12.1983 VerkMitt 1984, 56; HessVGH vom 27.6.1989 VRS 79 [1990], 225/226 f.).
  • VGH Bayern, 13.12.1983 - 11 B 83 A.936
    Auszug aus VGH Bayern, 28.08.2006 - 11 ZB 05.2951
    Da diese Frist auf der Überlegung beruht, dass nach zwei Jahren ohne Fahrberechtigung nicht mehr vermutet werden kann, der Betreffende verfüge noch über die zur Teilnahme am Verkehr erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (BVerwG vom 22.2.1994 VerkMitt 1994, 91 zu der mit § 20 Abs. 2 Satz 2 FeV weitgehend wortgleich übereinstimmenden Vorschrift des § 15 c Abs. 2 Satz 3 StVZO a.F.), geht die Rechtsprechung - soweit ersichtlich einhellig - davon aus, dass es nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen es im Einzelfall nicht zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor Ablauf der Zweijahresfrist gekommen ist (BayVGH vom 13.12.1983 VerkMitt 1984, 56; HessVGH vom 27.6.1989 VRS 79 [1990], 225/226 f.).
  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 11 ZB 06.3079

    Straßenverkehrsrecht: Fristsetzung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens,

    Denn die Zweijahresfrist des § 20 Abs. 2 Satz 2 FeV ist nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung selbst dann zu beachten, wenn die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis aus Gründen - z.B. wegen einer zu Unrecht geforderten Fahreignungsbegutachtung - unterblieben ist, die im Verantwortungsbereich der Behörde lagen (vgl. neben den bereits auf Seite 7 des Beschlusses vom 1.3.2005, a.a.O., zitierten Belegstellen BayVGH vom 28.8.2006 Az. 11 ZB 05.2951; HessVGH vom 27.6.1989 VRS 79 [1990], 225/226 f.; VG Schleswig vom 15.5.1987 VerkMitt 1988, 72).
  • VG Augsburg, 22.01.2008 - Au 3 K 07.1479

    Fahrerlaubnis; Wiedererteilung; Fahrprüfung; Ausnahme; Ablauf von zwei Jahren

    Selbst eine Fristüberschreitung, die auf einem behördlichen Verschulden beruht, bleibt angesichts der dargestellten Zielsetzung des § 20 Abs. 2 FeV außer Betracht (vgl. zum Ganzen: BayVGH vom 28.8.2006, 11 ZB 05.2951 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.12.2009 - 11 ZB 08.586

    (Erfolgloser) Antrag auf Zulassung der Berufung

    Da diese Frist auf der Überlegung beruht, dass nach zwei Jahren ohne Fahrberechtigung nicht mehr vermutet werden kann, der Betreffende verfüge noch über die zur Teilnahme am Verkehr erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (BVerwG vom 22.2.1994 Verkmitt. 1994, 91 zu § 15 c) StVZO), geht die Rechtsprechung davon aus, dass es nicht darauf ankommt, aus welchen Gründen es im Einzelfall nicht zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor Ablauf der Zweijahresfrist gekommen ist (BayVGH vom 28.8.2006 Az. 11 ZB 05.2951).
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